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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für uns und Sie, unsere geschätzten Gäste, verbindlich

EINLEITUNG

Der Mietvertrag wird von Ihnen als Mieter (nachfolgend kurz: der Gast) mit dem Eigentümer der Villa -des Ferienhauses (nachfolgend kurz: die Villa) als dem Vermieter (nachfolgend kurz: der Eigentümer) abgeschlossen.

Mit der Bezahlung der Anzahlung für die Buchung der Villa zum gewünschten Termin stimmen Sie bedingungslos diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, die auf der Webseite sparagna.eu veröffentlicht werden..

Nachdem die Buchungsanzahlung bei dem Eigentümer eingeht, wird dem Gast eine schriftliche Buchungsbestätigung (nachfolgend kurz: die Bestätigung) gesandt, die den genauen Standort der Villa und alle notwendigen Kontaktinformationen enthält. Die schriftliche Buchungsbestätigung bildet zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Mietvertrag zwischen dem Gast als Mieter und dem Eigentümer als Vermieter.

Am Buchungstag muss der Gast mindestens 21 Jahre alt sein.

1. AN- UND ABREISE

Der früheste Check-In ist um 16.00 Uhr am Tag der Anreise. Der späteste Check-Out ist um 10.00 Uhr am Tag der Abreise.

Eine frühere Anreise und spätere Abreise werden nicht möglich sein.

1.1. Anmeldung der Gäste

Der Gast ist nach kroatischem Gesetz verpflichtet, dem Vermieter/Gastgeber der Villa offizielle Identifikationsdokumente mit persönlichen Daten für touristische Anmeldungszwecke beim nationalen Fremdenverkehrsamt (HTZ) zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet. Dem Gast, der keine gesetzlich vorgeschriebene persönliche Identifizierung für die Touristenanmeldung vornimmt, kann man den Zugang zur Unterkunft ohne Möglichkeit zur Erstattung der bezahlten Miete verweigern.

2. VILLA

2.1. Gästezahl

Zu keiner gegebenen Zeit dürfen sich auf dem Besitz der Villa mehr Personen befinden als auf der Buchungsbestätigung angegeben. Die Gästeanzahl kann bis zur auf der Webseite der Villa angeführten Höchstkapazität erhöht werden – 10 Personen, bei einer Ankündigung spätestens 3 (drei) Tage vor Anreise. Die gewünschte Gästezahländerung ist schriftlich per E-Mail zu beantragen. Die maximale Gästezahl bezieht sich auch auf Kinder, ungeachtet vom Alter.

Sollten sich in der Villa bzw. am zugehörigen Besitz mehr Gäste befinden als angemeldet, behält sich der Eigentümer das Recht vor, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Daraufhin werden die Gäste die Villa binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen. Eine Rückerstattung für den ungenutzten Zeitraum der Mietdauer wird nicht möglich sein.

2.2. Jüngere Besuchergruppen

Sollten die Gaste 25 Jahre alt sein oder jünger, gelten Sie als eine jüngere Gästegruppe. Besondere Bedingungen können möglicherweise für solche Gruppen gelten. Der Eigentümer ist über das Alter der Gruppe im Voraus oder unmittelbar nach der Reservierung in Kenntnis zu setzen.

Die Nichteinhaltung dieses Artikels kann zu einer sofortigen Stornierung der Buchung führen, wobei den Gästen in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Mietgebühr zustehen wird.

2.3. Zelte und Wohnwagen

In und neben der Villa dürfen keine Zelte bzw. Wohnwagen u.Ä. abgestellt werden. Sollte dieses Verbot nicht einbehalten werden, ist der Eigentümer dazu befugt, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Villa binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Eigentümer kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.

2.4. Haustiere und Allergien

Ob der Besuch mit Haustieren zugelassen ist und unter welchen Bedingungen, wird an der Webseite sparagna.eu angemerkt sein. Für Haustiere ist der Zutritt zu Swimming-Pools strengstens untersagt. Etwaige zusätzliche Reinigungskosten wegen Haustieren beträgt 7,14 € pro Tier und Tag.

Beim Buchungsvorgang wird der Gast die Anzahl von Haustieren angeben. Der Aufschlag für zusätzliche Reinigungskosten für Haustiere (soweit anwendbar) wird automatisch zum Mietpreis addiert. Die Anzahl von Haustieren in der Villa darf die angemeldete und auf der Bestätigung angeführte Anzahl nicht überschreiten. Sollte der Gast mehr als 2 (zwei) Haustiere mitbringen wollen, wird er gesondert den Eigentümer kontaktieren. Ohne schriftliche Zustimmung können in einer Villa nicht mehr als 2 (zwei) Haustiere untergebracht sein.

Haustierbesitzer sind selbst für die Beseitigung der Hinterlassenschaften ihres Haustiers verantwortlich. Haustiere dürfen zu keinem Zeitpunkt auf Möbel steigen. Jeder Nachweis über Tiere an Möbelstücken kann eine Erhöhung der Endreinigungskosten nach sich ziehen. Alle Haustiere müssen rechtzeitig gegen Tollwut und alle weiteren Erkrankungen gemäß einschlägigen Vorschriften geimpft sein.

Den Gästen wird empfohlen, sich über mögliche Erkrankungen der Haustiere im Reisegebiet zu informieren und diese vorzubeugen. Für die Haustierhaltung in Villen trägt der Gast die ausschließliche Verantwortung. Der Eigentümer übernimmt keine Haftung für etwaige Krankheiten und Verletzungen von Haustieren während des Aufenthalts.

Für den Fall, dass der Gast ein nicht angekündigtes Haustier mitbringt, behält sich der Eigentümer das Recht vor, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Villa binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Eigentümer kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.

2.5. Lärm

Sollten die Gaste mit Lärm die öffentliche Ruhe und Ordnung stören und auch nach einer Warnung nicht ruhiger werden, kann dies als eine schwerwiegende Verletzung der Mietvertragsbestimmungen gedeutet werden, womit der Eigentümer den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen kann. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Villa binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Eigentümer kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.

2.6. Swimming-Pools

Der Gast wird zur eigenen Sicherheit jegliche Anweisungen des Eigentümers über Nutzung des Swimming-Pools befolgen. Der Gast ist in jeder Hinsicht für die Nutzung des Swimming-Pools verantwortlich. Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht Erwachsener im Bereich des Swimming-Pools aufhalten. Der Gast nutzt den Swimming-Pool auf eigene Verantwortung. Sollte die Unterkunft außerhalb der Sommersaison gebucht werden, besteht die Möglichkeit, dass der Swimming-Pool nicht genutzt werden kann.

2.7. Hausordnung

Für die Villa gilt eine gesonderte Hausordnung, die an einer sichtbaren Stelle in der Villa ausgehängt ist. Die Gäste sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Sollten die Gaste die Hausordnung nicht befolgen, kann dies als eine schwerwiegende Verletzung der Mietvertragsbestimmungen gedeutet werden, womit der Eigentümer den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen kann. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Villa binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Eigentümer kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.

3. PREISE UND ZAHLUNGEN

Sofern nicht anders angedeutet, sind alle Preise in Euro und Kuna pro Woche angegeben. Die Kartenzahlung erfolgt in der Wahrung Kuna.

Die Buchung ist verbindlich. Im Buchungsvorgang ist eine Anzahlung in Hohe von 30% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen, wodurch die Buchung bestätigt und der Vertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen wird und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die fester Bestandteil vom Mietvertrag sind, als angenommen gelten.Nach abgeschlossenem Buchungsvorgang und erfolgter Zahlung, wird der Eigentümer per E-Mail eine schriftliche Buchungsbestätigung zusenden, die alle erforderlichen Angaben über die Unterkunft beinhalten und mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen den mit dem Eigentümer abgeschlossenen Mietvertrag über die Villa bilden wird. Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald bei dem Eigentümer die gezahlte Anzahlung eingeht. Sollte die Einzahlung nicht binnen 3 (drei) Tagen ab dem Buchungstag erfolgen, gilt der Mietvertrag als gekündigt. Die Kosten für Wasser-, Gas- und Stromverbrauch, Internetzugang, Bettwäsche, Küchentücher, Endreinigung des Interieurs, Instandhaltung des Pools und des Exterieurs, Anmeldung und Ortstaxe sowie die Umsatzsteuer sind im Mietpreis inbegriffen.

Akzeptiert werden folgende Zahlungsmöglichkeiten für die Anzahlung:  Banküberweisung und/oder Kartenzahlung über den nach Bestätigung der Reservierung bereitgestellten Link.  Alle Zahlungen sind in Euro (EUR) zu leisten. Entsprechend besteht die Möglichkeit von Kursdifferenzen. Der Eigentümer kann für Kursdifferenzen und Gebühren anderer Bankinstitute nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Für den Rest (70% vom vereinbarten Mietpreis) gelten alle Zahlungsmöglichkeiten wie für die Anzahlung. Die Zahlung muss spätestens 14 Tage vor Ankunft in der Villa erfolgen. Im Falle einer Stornierung der Buchung sind alle an den Eigentümer geleisteten Zahlungen nicht erstattungsfähig.

3.1. Buchungen 14 Tage oder früher vor Mietbeginn

Auf Buchungen, die 14 Tage oder früher vor Mietbeginn erfolgen, finden folgende Bedingungen Anwendung:

a) Die Anzahlung in Höhe von 30% vom gesamten vereinbarten Mietpreis ist binnen 3 (drei) Tagen fällig. Sofern sich der Gast für die Banküberweisung entscheidet, muss die Anzahlung bei Eigentümer binnen 3 (drei) Tagen eingehen;

b) Der Restbetrag in Höhe von 70% vom vereinbarten Mietpreis wird zur Zahlung spätestens 14 (vierzehn) Tage vor Mietbeginn, fällig.

3.2. Buchungen 14 Tage oder weniger vor Mietbeginn

Die volle Mietgebühr ist SOFORT zur Zahlung fällig.

3.3. Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

Der Gast übernimmt die Pflicht, Zahlungen binnen der in diesem Punkt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Fristen und auf die hier erläuterte Weise zu tätigen. Sollte sich der Gast nicht an die Zahlungsfristen halten, wird dies als schwerwiegender Verstoß gegen Vertragspflichten gedeutet, womit der Mietvertrag als fristlos gekündigt gilt. Bei einer Kündigung des Mietvertrags werden an den Eigentümer gezahlten Beträge nicht zurückerstattet.

4. KÜNDIGUNG UND ÄNDERUNGEN

4.1. Ein abgeschlossener Mietvertrag kann ausschließlich in Schriftform (per E-Mail) gekündigt werden. Die Kündigung ist wirksam ab jenem Tag, an dem sie bei dem Eigentümer eingeht und nur unter den in diesem Punkt genannten Bedingungen.

4.2. Bei einer Kündigung des Mietvertrags werden alle bis zum Kündigungstag eingegangenen Einzahlungen einbehalten; der Gast hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.

4.3. Sollte der Gast einen anderen Gast finden können, der an seiner Stelle im gleichen Zeitfenster, zum gleichen Preis und unter den gleichen Bedingungen die Villa nutzen kann, wird der Eigentümer unverzüglich nach schriftlichem Eingang aller erforderlichen Daten über den neuen Gast, die Übertragung des Mietvertrags an den neuen Gast vornehmen und an diesen darüber eine schriftliche Bestätigung senden. Bereits geleistete Teilbeträge vom Mietpreis nach dem übertragenen Vertrag
werden von dem Eigentümer einbehalten, während der neue Gast den Restbetrag bis zum vollen Mietpreis zu zahlen hat in Abhängigkeit von der zuvor ausgewählten Zahlungsweise, die fester Bestandteil des Vertrags ist.

4.4. Sollte der abgeschlossene Mietvertrag nicht erfüllt werden können oder sollte die Vertragserfüllung wesentlich erschwert sein infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Umweltkatastrophen, Epidemie, Grenzschließung, Streik u.Ä.), die beim Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, kann der Eigentümer den Mietvertrag kündigen, da der Eigentümer für den Eintritt der zuvor genannten Umstände nicht haftbar gemacht werden kann.

5. MIETSICHERHEIT

Der Gast übernimmt hiermit die Pflicht, bei der Anreise in die Villa dem Eigentümer/Gastgeber eine Kaution in bar zu hinterlegen. Die Höhe der Mietsicherheit (1.000 € oder den Gegenwert in HRK zum mittleren Wechselkurs der KNB), die der Gast an dem Eigentümer/Gastgeber bei der Ankunft zu zahlen hat, wird in der schriftlichen Buchungsbestätigung angeführt werden. Die Mietsicherheit dient dem Eigentümer als Absicherung für eingetretene Schäden an der Villa. Sollte der verursachte Schaden höher als die Mietsicherheit sein, wird der Gast an den Eigentümer die volle Schadenshöhe erstatten. Sofern an der Villa keinerlei Schäden verursacht wurden, wird der Eigentümer die hinterlegte Mietsicherheit bei der Abreise des Gastes zurückgeben.

6. NVOM GAST NICHT MUTWILLIG VERURSACHTE SCHÄDEN

Der Gast übernimmt die Pflicht, die gemietete Villa verantwortungsvoll zu nutzen. Der Gast hat die Villa im vorgefundenen Zustand zu übergeben. Für alle etwaigen verursachten Schäden haftet der Gast direkt gegenüber dem Eigentümer. Sollten die Mittel aus der Mietsicherheit nicht für Schadensdeckung ausreichen, wird der Gast direkt an den Eigentümer/Gastgeber die Differenz bis zur vollen Schadenshöhe zahlen.

Eine vorsätzliche Vermögensbeschädigung und Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung wird als schwerwiegende Verletzungen der Mietvertragsbestimmungen gedeutet, womit der Eigentümer den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen kann. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Villa binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Eigentümer kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.

Der Gast wird über den Eintritt jedweden Schadens an der Villa und am Besitz um die Villa innerhalb der Mietdauer unverzüglich den Eigentümer in Kenntnis setzen. Vor Abreise des Gastes und der Übergabe der Schlüssel, wird der Gast zusammen mit dem Eigentümer/Gastgeber die Villa und den Besitz um die Villa besichtigen.
Falls kein Schaden verursacht wurde, wird der Eigentümer/Gastgeber dem Gast die hinterlegte Mietsicherheit aus Punkt 5. der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – sofern diese vom Gast hinterlegt wurde – zurückerstatten.
Als Schaden kann auch ein zusätzlicher Reinigungsaufwand wegen besonders schlechtem Zustand der Villa nach Rückgabe durch den Gast an den Eigentümer/Gastgeber verstanden werden, so dass der Eigentümer/Gastgeber diesen Schaden aus der Mietsicherheit begleichen kann.

7. VORLIEGENDE MÄNGEL UND REKLAMATIONEN

Sollte der Gast bei der Übernahme der Villa mangelhafte Reinigung, Schäden und sonstige Mängel an der Villa feststellen oder beliebige andere Reklamationen haben, wird er dies unverzüglich, jedenfalls aber binnen 24 Stunden, beanstanden. Reklamationen wegen mangelhafter Reinigung sind sofort anzuzeigen. Die Reklamation wird direkt gegenüber dem Villaeigentümer bzw. seinem befugten Vertreter geäußert.

Der Gast ist verpflichtet, nach seinen Möglichkeiten das Auftreten von Schäden abzuwenden bzw. einzuschränken und dazu beizutragen, dass jede Art von Verlusten für den Eigentümer so gering wie möglich bleibt.
Bei jeder Art von Reklamationen wird der Gast dem Eigentümer eine angemessene Frist für Mängelbeseitigung setzen. Ein Verlassen der Villa vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer und ohne vorige Ankündigung und Absprache mit dem Eigentümer geht auf Risiko und Kosten des Gastes, wobei der Eigentümer keinerlei Haftung übernimmt.
Der Eigentümer der Villa ist für etwaige Abweichungen von der auf der Webseite sparagna.eu angegebenen Zustand der Villa verantwortlich.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND ZUSTÄNDIGKEIT

8.1. Jede Nutzung der auf der Webseite sparagna.eu veröffentlichten Daten zu geschäftlichen Zwecken, einschließlich jeder Form von teilweiser oder vollständiger Reproduktion, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und ist gesetzlich untersagt.

8.2. Bei Verstößen gegen Bestimmungen dieses Mietvertrags kann der Eigentümer den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Villa binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Eigentümer kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.

8.3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in kroatischer Sprache verfasst und sind ins Englische übersetzt worden. Sollten Zweifel bei der Auslegung einzelner Begriffe in einer übersetzten Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eintreten, gilt als maßgebend die originale Fassung in kroatischer Sprache.

8.4. Die Vertragsseiten werden etwaige Streitigkeiten einvernehmlich und friedlich beilegen. Als zuständig für alle Streitigkeiten gilt das örtlich zuständige Gericht in Buje unter Anwendung kroatischer Rechtsnormen.

 In Kostanjica, 1. Januar 2023.